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NIS-2-Beratung von der SIGMA

Die NIS-2-Richtlinie ist verabschiedet und ist am 06.12.2025 in Kraft getreten - der Gesetzgeber sieht keine Übergangsfrist vor. Handeln Sie schnell mit der individuellen NIS-2-Beratung von SIGMA und Sie sind perfekt für die neuen Anforderungen vorbereitet.
Unsere professionelle Beratung umfasst Folgendes:

NIS2-Dokumentenprüfung

  • Überprüfung aller Dokumente zur Informationssicherheit hinsichtlich der Inhalte von NIS2
  • Erstellung Maßnahmenplan (Welche Dokumente müssen wie ergänzt werden?)

Basisaudit

  • Aktueller Stand der Informationssicherheit im Unternehmen
  • Welche Maßnahmen müssen zusätzlich zu NIS2 ergriffen werden?

Erstellung von NIS2-Dokumenten

  • Erstellung individueller Dokumente passend zum Unternehmen mit NIS2-Inhalten
  • Datensicherungskonzept, BCM-Dokumente (Notfall- / Wiederanlaufpläne, Notfallhandbuch) u.v.m.

Schulungen

  • Wir bieten Schulungen zum Thema Informationssicherheit an, abgestimmt auf NIS2-Inhalte.
Kostenfreie Erstberatung anfordern

Haftungsentlastung für die Geschäftsführung

Die neue NIS2-Richtlinie macht die Geschäftsführung persönlich haftbar für nicht eingehaltene Umsetzung des neuen Sicherheitsstandards.  Mit unserer NIS 2 Beratung sichern Sie sich   rechtlich ab. Wir erstellen den lückenlosen Beweis, dass alle Cybersicherheitsrisiken identifiziert und systematisch minimiert wurden, um Abstrafungen durch das BSI zu verhindern.

• Lückenloser Rechtsnachweis                   •   Minimierung der Haftungsrisiken                   • Vermeidung von Sanktionen

Die Einführung der NIS2-Richtlinie sorgt derzeit bei vielen Unternehmen für Unsicherheit – das bekomme ich im Beratungsalltag immer wieder mit.
Die Anforderungen wirken riesig: neue Pflichten, mehr Dokumentation, strenge Meldewege, und ständig droht ein Bußgeld. Aber aus Sicht der Informationssicherheit ist das Ziel von NIS2 klar: Unternehmen sollen widerstandsfähiger werden – dies schützt letztendlich auch den Geschäftsbetrieb.

Daher gehe ich das Thema gemeinsam mit meinem Kunden Schritt für Schritt an. Es gibt dabei keine Pauschallösung. Deshalb starte ich mit einer Bestandsaufnahme: Was ist schon da? Wo gibt es Lücken? Was ist für Ihr Unternehmen wirklich relevant? Daraus entsteht ein greifbarer Fahrplan, der nicht überfordert, sondern Klarheit schafft.

NIS2 muss nicht abschrecken.
Es ist eine Chance, Ihre IT-Sicherheitsmaßnahmen gezielt zu verbessern und Ihr Unternehmen Schritt für Schritt transparenter und krisenfester zu machen.

Wir unterstützten Sie dabei gerne.

Maria Bärwolff-Strunze
Consultant IT-Security und ISMS

Ihr direkter Draht zu Uns
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vertrieb(at)sigma-si.de

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Was ist NIS-2?

Die NIS-2-Richtlinie (Network and Information Security 2) ist die neue, verbindliche EU-Vorschrift, die Europas Cyber-Sicherheit drastisch erhöht.   NIS-2 verlangt, dass Unternehmen Cyber-Vorfälle nicht nur melden, sondern ihre Abwehrmaßnahmen in der gesamten Organisation und Lieferkette – von der Zugangsverwaltung bis zum Notfallplan – auf ein professionelles Mindestniveau anheben.

Im Gegensatz zur Vorgängerversion erweitert NIS-2 den Kreis der betroffenen Unternehmen massiv – von Versorgern über Gesundheitswesen bis hin zu digitalen Diensten. Auch wenn Sie bisher nicht erfasst waren: Ihr Unternehmen könnte jetzt meldepflichtig sein.

 

Achtung: Im Gegensatz zur alten KRITIS-Regulierung müssen Unternehmen selbstständig prüfen, ob sie aufgrund ihrer Größe und ihres Sektors von NIS2 betroffen sind. Die Geschäftsführung haftet bei Pflichtverletzung sogar persönlich. Mit der SIGMA NIS-2-Beratung erfahren Sie rechtssicher, ob Sie im Rahmen des neuen NIS2-Umsetzungsgesetzes (NIS2UmsuCG) handeln müssen und gemeinsam entwerfen wir einen individuellen Maßnahmenplan für Ihr Unternehmen.  

   

Sind Sie vom NIS2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) betroffen?

SCHRITT 1: Sektor-Zugehörigkeit prüfen

Ihr Unternehmen muss in einem der folgenden Sektoren tätig sein:

Wesentliche Einrichtungen (Essential Entities)

Abwasser Icon Abwasser
Bankwesen Icon Bankwesen
Digitale Infrastruktur Icon Digitale Infrastruktur
Energie Icon Energie
Finanzinfrastrukturen Icon Finanzinfrastrukturen
Gesundheitswesen Icon Gesundheitswesen
Öffentliche Verwaltung Icon Öffentliche Verwaltung
Trinkwasser Icon Trinkwasser
Verkehr Icon Verkehr
Verwaltung von IKT-Diensten Icon Verwaltung von IKT-Diensten
Weltraum Icon Weltraum

Wichtige Einrichtungen (Important Entities)

Abfallwirtschaft Icon Abfallwirtschaft
Digitale Dienstleistungen Icon Anbieter digitaler Dienste
Forschungseinrichtungen Icon Forschungseinrichtungen
Herstellung Icon Herstellung (Waren, Maschinen, Eletronik etc)
Lebensmittel Icon Lebensmittel
Post- und Kurierdienste Icon Post- und Kurierdienste
Chemie Produktion Icon Produktion & Handel Chemie
+

SCHRITT 2: Unternehmensgröße prüfen

Zusätzlich zu Schritt 1 muss Ihr Unternehmen die Schwellenwerte für mittlere oder große Unternehmen erfüllen. Dies ist der Fall, wenn mindestens zwei der drei Kriterien pro Kategorie erfüllt sind:

Kriterien für Wesentliche Einrichtungen (EE)
(Mindestens 2 von 3 nötig)

Mitarbeiter: Mindestens 250

Jahresumsatz über 50 Mio. EUR
**UND** Jahresbilanzsumme über 43 Mio. EUR.

Kriterien für Wichtige Einrichtungen (IE)
(Mindestens 2 von 3 nötig)

Mitarbeiter: Mindestens 50

Jahresumsatz über 10 Mio. EUR
**UND** Jahresbilanzsumme über 10 Mio. EUR.

*Hinweis: Einige Einrichtungen (z.B. in der digitalen Infrastruktur oder öffentliche Verwaltung) können unabhängig von ihrer Größe betroffen sein.

Wenn Ihr Unternehmen in einem der genannten Sektoren tätig ist UND die entsprechenden Größenkriterien erfüllt, sind Sie höchstwahrscheinlich von der NIS2-Richtlinie betroffen und müssen handeln!

Gerne prüfen wir Ihre individuelle Betroffenheit!

Unser NIS-2 Beratungsangebot

Das NIS2-Umsetzungsgesetz ist beschlossen und nun ist schnelles Handeln gefragt, denn bereits ab 06.12.2025  sind Sie voll haftbar für nicht eingehaltende NIS2-Richtlinien - ohne Übergangsfrist. Wir lassen Sie damit nicht allein!  Unsere Experten helfen Ihnen gern bei der Bewertung Ihrer Situation, dem weiteren Vorgehen und unterstützen bei der Implementierung  von  eventuell notwendigen  Zusatzmaßnahmen speziell im Raum Sachsen.

Betroffenheitsanalyse Icon

BETROFFENHEITSANALYSE

Müssen Sie die neuen Richtlinien erfüllen?

• Prüfung der direkten Regulierungspflicht (Analyse der Sektorenzugehörigkeit & Unternehmensgröße-Abgleich)

• Einstufung als Wesentliche oder Wichtige Einrichtung (legt Umfang der Pflichten fest)

• Indirekte Betroffenheitsprüfung (teilweise NIS2-Auflagen für Dienstleister von NIS2-pflichtigen Kunden)

Betroffenheitsanalyse IconBETROFFENHEITS
ANALYSE

Müssen Sie die neuen Richtlinien erfüllen?

• Prüfung der direkten Regulierungspflicht (Analyse der Sektorenzugehörigkeit & Unternehmensgröße-Abgleich)

• Einstufung als Wesentliche oder Wichtige Einrichtung (legt Umfang der Pflichten fest)

• Indirekte Betroffenheitsprüfung (teilweise NIS2-Auflagen für Dienstleister von NIS2-pflichtigen Kunden)

Prüfung & Audit Icon

PRÜFUNG & AUDIT

Überprüfung und Bewertung aller Dokumente und Prozesse

• Systematische Überprüfung aller vorhandenen Dokumente zur Informationssicherheit

• Detaillierte Bewertung des aktuellen Standes Ihrer Informationssicherheit

• Priorisierter Aktionsplan zur Dokumentenanpassung und Maßnahmenergreifung

Prüfung & Audit IconPRÜFUNG & AUDIT

Überprüfung und Bewertung aller Dokumente und Prozesse

• Systematische Überprüfung aller vorhandenen Dokumente zur Informationssicherheit

• Detaillierte Bewertung des aktuellen Standes Ihrer Informationssicherheit

• Priorisierter Aktionsplan zur Dokumentenanpassung und Maßnahmenergreifung

Dokumentenerstellung Icon

DOKUMENTENERSTELLUNG

NIS2-konforme Dokumente und Pläne

• Erstellung aller notwendigen Dokumente nach NIS 2 (Datensicherungskonzept, Business Continuity Management etc)

• Erstellung von Notfall- und Wiederanlaufplänen & umfassendem Notfallhandbuch für NIS2-konformes Handeln

• Vollständiges individuelles Dokumentenpaket als Ergebnis

Dokumentenerstellung IconDOKUMENTENERSTELLUNG

NIS2-konforme Dokumente und Pläne

• Erstellung aller notwendigen Dokumente nach NIS 2 (Datensicherungskonzept, Business Continuity Management etc)

• Erstellung von Notfall- und Wiederanlaufplänen & umfassendem Notfallhandbuch für NIS2-konformes Handeln

• Vollständiges individuelles Dokumentenpaket als Ergebnis

Umsetzung Icon

UMSETZUNG

Von Schulung bis Implementierungshilfe

• Durchführung von Informationssicherheitsschulungen, angepasst an die neuen NIS 2-Inhalte

• Unterstützung bei der Implementierung der im Maßnahmenplan definierten technischen und organisatorischen Zusatzmaßnahmen

Umsetzung IconUMSETZUNG

Von Schulung bis Implementierungshilfe

• Durchführung von Informationssicherheitsschulungen, angepasst an die neuen NIS 2-Inhalte

• Unterstützung bei der Implementierung der im Maßnahmenplan definierten technischen und organisatorischen Zusatzmaßnahmen

Mit Struktur zum Erfolg

Die NIS 2-Richtlinie stellt Ihre Organisation vor hohe Anforderungen. Wir bieten Ihnen einen klaren, strukturierten und effizienten Fahrplan, um diese Komplexität zu meistern und empfindliche Strafen zu vermeiden. Mit unserem drei-stufigen Beratungskonzept führen wir Sie von der detaillierten Analyse über die maßgeschneiderte Dokumentation bis zur nachhaltigen Umsetzung der Sicherheitsanforderungen. Starten Sie jetzt Ihren Weg zur NIS 2-Konformität mit der NIS2-Beratung der SIGMA.
Das SIGMA Erfolgsprinzip
1

Analyse & Status Quo

In der ersten Phase ermitteln wir den aktuellen Reifegrad Ihrer Informationssicherheit und gleichen ihn mit den strikten Anforderungen von NIS 2 ab. Ziel ist ein klares Bild der notwendigen Schritte.

Leistungsinhalt:
Basis-AuditStatus-Quo-BerichtMaßnahmenplan

Datenkorrelation Icon
2

Erstellung Konzepte & Dokumente

Basierend auf der Analyse erstellen wir alle notwendigen Konzepte und Dokumente, die in Ihrem Unternehmen fehlen oder ergänzt werden müssen, um die NIS 2-Vorgaben vollständig zu erfüllen.

Leistungsinhalt:
Erstellung Compliance-UnterlagenNotfall- und WiederanlaufpläneVollständiges Dokumentenpaket

KI gestützte Analyse Icon
3

Umsetzung & Nachhaltigkeit

Da Informationssicherheit eine "People"-Frage ist, sorgen wir mit gezielten Schulungen dafür, dass Ihre Mitarbeiter die neuen Prozesse verstehen und leben.

Leistungsinhalt:
SicherheitsschulungenUnterstützung bei ImplementierungVollständige NIS2-Konformität

Automatisierte Reaktion Icon

Handeln Sie sofort und umgehen Sie diese Strafen

Bußgeld bis zu 10 Millionen Euro bei Verstoß

Persönliche Haftbarkeit der Geschäftsleitung

Empfindliche Reputationsschäden

Warum NIS2-Beratung von der SIGMA?

Über 30 Jahre Erfahrung

Wir bringen jahrzehntelange Erfahrung aus Hunderten von IT-Projekten direkt in Ihre Beratung ein. Das garantiert Ihnen nicht nur bewährte Lösungen, sondern auch die Sicherheit, dass wir jede Herausforderung bereits kennen und souverän beherrschen.

Individuelle Lösungen

Wir hören Ihnen zu - Ihre Geschäftsprozesse, Ihre Branche und Ihre spezifischen Risiken sind die Grundlage unserer Arbeit. Sie erhalten eine individuell zugeschnittene NIS 2-Strategie und Dokumentation, die sich in genau Ihren Unternehmensalltag einfügt.

Kompetente Experten

Unser Team besitzt   tiefgreifendes Wissen in den Bereichen IT-Security, Governance und Compliance. Wir stellen sicher, dass Sie nicht nur die gesetzlichen Anforderungen erfüllen, sondern auch von topaktuellem Know-how  aus Sachsen profitieren.

Qualität aus der Region

Die SIGMA IT-Security und Infrastruktur GmbH ist Ihr regionaler Experte für Cybersicherheit mit Hauptsitz in Chemnitz und einer Niederlassung in Dresden.

 

Gerade bei der komplexen NIS2-Beratung sind wir der richtige Partner für Unternehmen in Sachsen und Mitteldeutschland: Wir kennen die spezifischen Bedürfnisse der lokalen Wirtschaft. Unsere Berater sind nicht nur fachlich top, sondern auch schnell und persönlich vor Ort, um Ihre NIS2-Anforderungen effizient und maßgeschneidert umzusetzen. Vertrauen Sie auf regionale Kompetenz, die wirklich weiß, was Ihre Unternehmen brauchen.

FAQ

Die NIS-2-Richtlinie betrifft alle mittleren und großen Unternehmen, die in einem der 18 definierten Sektoren tätig sind. Als Faustregel gilt: Wenn Ihr Unternehmen mehr als 50 Mitarbeiter beschäftigt oder einen Jahresumsatz von über 10 Millionen Euro erzielt, sind Sie in der Regel betroffen. Wichtig: Bestimmte Hochrisiko-Sektoren (z.B. kritische IKT-Dienstleister) fallen unabhängig von der Größe unter die Regulierung. Wir klären Ihre genaue Betroffenheit schnell in einem Audit.

Die Sanktionen sind drastisch:

  • Wesentliche Einrichtungen (z.B. Energie, Gesundheit) drohen Bußgelder von bis zu 10 Millionen Euro oder 2 % des weltweiten Jahresumsatzes (der höhere Betrag zählt).

  • Wichtige Einrichtungen (z.B. Postdienste, Chemie) drohen Bußgelder von bis zu 7 Millionen Euro oder 1,4 % des weltweiten Jahresumsatzes.

Nein, die EU-Richtlinie wurde am 13. November 2025 in nationales Recht überführt und seit 06.12.2025 ist sie rechtskräftig. Die Kernbotschaft ist: Unternehmen müssen jetzt handeln. Es gibt keine großzügigen Übergangsfristen mehr, um die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen einzuführen. Verstöße gegen die Meldepflichten oder das Nichterreichen des Mindestsicherheitsniveaus können sofort sanktioniert werden.

NIS 2 ist die überarbeitete und verschärfte Version von NIS 1.

  • NIS 1: Betraf nur eine kleine Gruppe von Betreibern kritischer Infrastrukturen (KRITIS).

  • NIS 2: Erweitert den Kreis der Betroffenen massiv (tausende neuer Unternehmen), vereinheitlicht die Pflichten EU-weit und erhöht die Strafen und die persönliche Haftung der Führungsebene.

  • BSIG (BSI-Gesetz): Ist das nationale deutsche Umsetzungsgesetz, das die EU-Vorgaben in deutsches Recht überführt und die Rolle des BSI bei der Überwachung und Sanktionierung definiert.

NIS-2 ist keine reine IT-Aufgabe, sondern ein Governance-Projekt. Mit der SIGMA an Ihrer Seite profitieren Sie von:

  • Rechtssicherheit: Gewährleistung, dass alle nationalen und EU-weiten Vorschriften korrekt interpretiert und umgesetzt werden.

  • Beschleunigung: Die Erstellung der geforderten Dokumente (Notfallkonzepte, Richtlinien) und Audits erfolgt deutlich schneller.

  • Fokus: Wir entlasten Ihre internen IT- und Compliance-Teams, sodass diese sich auf das Kerngeschäft konzentrieren können, während wir die Haftungsrisiken minimieren.

Die SIGMA IT-Security und Infrastruktur GmbH ist   Ihr regionaler Partner und wir bieten einen klaren Vorteil: Wir liefern einen ganzheitlichen Ansatz zur Erreichung der Compliance. Im Gegensatz zu vielen reinen IT-Sicherheitsanbietern kümmern wir uns nicht nur um Cyber-Risiken, sondern auch um die physische Infrastruktur und Zutrittskontrolle, was für die umfassende Erfüllung der NIS2-Anforderungen unerlässlich ist. Als sächsisches Unternehmen stehen wir für regionale Nähe und schnelle, persönliche Betreuung. Wir führen die Betroffenheitsanalyse durch, entwickeln die notwendigen technischen und organisatorischen Maßnahmen (TOMs) und setzen diese für Sie um.

Mit der Verkündung des NIS2-Umsetzungsgesetzes (NIS2UmsuCG) sind  die neuen NIS2-Richtlinien ab 06.12.2025 gültig  und Unternehmen, die von NIS2 betroffen sind, könnten ab diesem Datum rechtlich belangt werden. Eine gesetzliche Übergangsfrist ist nicht geplant. Wir empfehlen dringend zu handeln und sich durch eine NIS2-Beratung rechtlich abzusichern., um empfindliche Strafen zu vermeiden.

Starten Sie jetzt sicher in die NIS-2 Umsetzung

Die Zeitvorgaben der NIS 2-Richtlinie sind strikt, aber die Umsetzung muss nicht kompliziert sein.

Vermeiden Sie unnötige Haftungsrisiken – lassen Sie uns in einem kostenfreien Erstgespräch klären, welche Schritte für Sie jetzt Priorität haben.

Ihre Kontaktdaten
SIGMA Bot IconSIGMA Fragebot
IT Security & Infrastruktur

Willkommen beim SIGMA Fragebot!

Vielen Dank, dass Sie unseren Fragebot nutzen. Unser Fragebot steht Ihnen zur Verfügung, um Ihre Fragen zu beantworten und Ihnen Lösungen anzubieten. Hier sind einige Anweisungen zur Nutzung:

1. Fragen stellen

Stellen Sie Ihre Frage direkt im Chatfenster. Unser Fragebot nutzt umfassendes Datenwissen, das aus einer unserer internen Datenbanken stammt und aus Textdokumenten mit Marketing-Informationen zu Produkten und Dienstleistungen der SIGMA Gruppe besteht, damit der Fragebot Ihnen detaillierte Antworten geben kann.

2. Bewertungen abgeben

Nachdem der Fragebot Ihnen geantwortet hat, haben Sie die Möglichkeit, die Antwort zu bewerten. Dies hilft uns zu verstehen, wie gut der Fragebot auf verschiedene Anfragen reagiert. Geben Sie Feedback, ob die Antwort hilfreich war oder nicht.

3. Kontakt mit dem Beratungsteam

Falls der Fragebot keine zufriedenstellende Antwort geben kann, haben Sie die Möglichkeit, direkt aus dem Fragebot-Fenster eine Anfrage an unser Beratungsteam zu senden. Wir helfen Ihnen persönlich weiter.

4. Weiterleitung per E-Mail

Wenn Sie die Konversation mit dem Fragebot beenden möchten oder die Informationen per E-Mail erhalten möchten, bietet der Fragebot die Möglichkeit, die Unterhaltung per E-Mail weiterzuleiten. Klicken Sie einfach „Antwort als E-Mail senden“ und geben Sie Ihre E-Mail Adresse ein, und einige Sekunden später wird die Konversation mit unserem SIGMA Fragebot an Ihre E-Mail Adresse weitergeleitet.

5. Optimierung des Fragebots

Wir schätzen Ihr Feedback! Die Bewertungen helfen uns, den Fragebot kontinuierlich zu verbessern und zu optimieren. Teilen Sie uns mit, was Ihnen gefällt und wo wir uns noch verbessern können. Ihr Feedback können Sie auch gerne per E-Mail an uns schicken - marketing(at)sigma-chemnitz.de

Vielen Dank, dass Sie unseren Fragebot nutzen. Wir hoffen, dass er Ihnen effektiv bei Ihren Anliegen weiterhelfen kann. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Informationen zum Datenschutz für Nutzer unseres SIGMA Fragebots (Datenschutzerklärung)

Einsatz von Chatbot

(1) Diese Website nutzt einen Chatbot, der eigens von uns entwickelt wurde. Der Chatbot ist ein softwarebasiertes Dialogsystem, das einen text- oder sprachbasierten kommunikativen Austausch mit einem technischen System ermöglicht.
Der Chatbot basiert auf dem RAG-Ansatz (Retrieval Augmented Generation), der Daten aus einer Datenbank abruft, um gestellte Fragen bestmöglich zu beantworten. Diese Daten, zusammen mit der Frage, werden an die Sprachmodelle von OpenAI, Inc. gesendet, ohne persönliche Informationen des Nutzers weiterzugeben. Die Modelle versuchen die Frage mit den bereitgestellten Daten bestmöglich zu beantworten und geben diese Antwort zurück. Die Daten stammen aus einer unserer internen Datenbanken und bestehen aus Textdokumenten mit Marketing-Informationen zu Produkten und Dienstleistungen unserer SIGMA-Gruppe.

(2) Folgende Daten werden verarbeitet: Session-ID für die Anfragen des Nutzers, Zeitpunkt der Anfrage, die Anfrage selbst und die Antwort des Chatbots, Thema, Sprache.

(3) Wir verarbeiten die Daten zu dem Zweck, die Produktivität unseres Chatbots zu analysieren und kontinuierliche Verbesserungen vorzunehmen. Dies umfasst folgende Aspekte:

  • Chatbot-Leistungsoptimierung: Wir erfassen und analysieren Interaktionen mit dem Chatbot, um seine Effizienz und Leistung zu bewerten. Hierzu gehören beispielsweise Fragen, die der Chatbot nicht beantworten konnte, wiederholte Anfragen zu bestimmten Themen und Ähnliches.
  • Nutzererlebnisverbesserung: Wir nutzen Daten, um das Nutzererlebnis zu verbessern. Hierzu gehören die Analyse von Nutzerfeedback, um Anpassungen und Erweiterungen des Chatbots vorzunehmen, um Ihre Bedürfnisse besser zu erfüllen.
  • Fehlererkennung und Behebung: Die Daten ermöglichen uns die Erkennung von Fehlern und Problemen in Echtzeit, um eine schnellere Behebung und Aktualisierung des Chatbots sicherzustellen.
  • Statistische Auswertungen: Wir erstellen aggregierte, anonymisierte statistische Berichte über die Verwendung des Chatbots. Diese Berichte enthalten keine personenbezogenen Informationen und dienen dazu, Trends und Muster zu analysieren.

Rechtsgrundlage ist Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit. f DS-GVO

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