Die EU verfolgt mit der Richtlinie NIS2 (Network and Information Security Directive 2) das Ziel, die Cyber- und Informationssicherheit in Unternehmen deutlich zu stärken. Die Bedrohungslage nimmt zu und gleichzeitig steigt die Abhängigkeit von digitalen Prozessen. Für viele Betriebe bedeutet das: Sie rücken stärker in den Fokus der Regulierung, auch wenn sie bisher nicht betroffen waren.
NIS2 Umsetzungsgesetz: Was Unternehmen jetzt wissen sollten

Status Quo
Das NIS-2-Umsetzungsgesetz (NIS2UmsuCG) ist in Deutschland am 06. Dezember 2025 in Kraft getreten. Die nationalen Vorschriften zur Cybersicherheit sind damit offiziell implementiert. Da gemäß der Richtlinie keine Übergangsfristen vorgesehen sind, müssen betroffene Unternehmen die neuen Anforderungen und Pflichten unverzüglich umsetzen, um Sanktionen zu vermeiden.
Was wird durch NIS2 geregelt?
Die Richtlinie legt Anforderungen an die Sicherheit von Netz- und Informationssystemen fest. Dazu gehören ein systematisches Risikomanagement, technische und organisatorische Sicherheitsmaßnahmen sowie klare Prozesse für die Meldung von Sicherheitsvorfällen. Auch die Verantwortung der Geschäftsführung wird stärker betont. Unternehmen müssen künftig nachweisen, dass Führungskräfte sich aktiv mit dem Thema befassen und geeignete Maßnahmen einleiten. Der rechtssicherste Weg dafür ist eine NIS2-Beratung.
Wer ist betroffen
NIS2 betrifft nicht mehr nur klassische Kritische Infrastrukturen. Der Anwendungsbereich wurde deutlich erweitert. Firmen aus Bereichen wie Produktion, Logistik, digitaler Dienstleistung, Gesundheitswesen, Lieferketten und vielen weiteren Branchen können unter die Regelungen fallen. Zusätzlich spielt die Unternehmensgröße eine Rolle. Viele Betriebe mit mehr als 50 Mitarbeitenden oder einem bestimmten Jahresumsatz werden einbezogen. Auch Zulieferer oder Dienstleister können betroffen sein, wenn ihre Kunden durch NIS2 reguliert sind. Sie selbst müssen Ihre NIS2-Betroffenheit testen.
Wie kann ich prüfen, inwieweit NIS2 für das eigene Unternehmen relevant ist?
Ein erster Check lässt sich mit wenigen Fragen durchführen.
Welche Branche gehört zum eigenen Kerngeschäft.
Wie viele Mitarbeitende hat das Unternehmen und wie hoch ist der Umsatz.
Gibt es Kunden oder Partner, die selbst unter NIS2 fallen und Anforderungen weitergeben könnten.
Existiert bereits ein funktionierendes Informationssicherheitsmanagement oder wird Sicherheit eher punktuell behandelt.
Wenn mehrere dieser Punkte zutreffen oder nicht eindeutig beantwortet werden können, lohnt sich eine genauere Betrachtung. Viele Unternehmen entdecken erst nach einer genauen Prüfung, dass sie in den Geltungsbereich fallen.
NIS2 als Chance
Auch wenn die Anforderungen auf den ersten Blick sehr umfangreich wirken, bringt die Implementation der Regelungen in die eigene IT deutliche Vorteile. Unternehmen schaffen mehr Transparenz, senken Risiken und professionalisieren ihre Abläufe. Das wirkt sich positiv auf die Ausfallsicherheit, die Stabilität von Geschäftsprozessen und das Vertrauen von Kunden und Partnern aus. NIS2 sorgt dafür, dass Sicherheit kein Nebenprojekt mehr ist, sondern zum festen Bestandteil des Unternehmensalltags wird.
SIGMA unterstützt
Wir finden heraus, inwieweit Ihr Unternehmen von NIS2 betroffen ist und wie gut sie bereits aufgestellt sind. Gemeinsam bewerten wir den aktuellen Stand Ihrer IT-Sicherheit, analysieren vorhandene Prozesse und identifizieren fehlende Maßnahmen. Anschließend unterstützen wir bei der praktischen Umsetzung und sorgen dafür, dass die Anforderungen dauerhaft erfüllt werden.
Sie möchten das Thema strukturiert angehen? Kontaktieren Sie uns! Wir unterstützen sowohl bei der Einschätzung auf Relevanz als auch bei der Umsetzung der notwendigen Schritte mit einer umfangreichen NIS2-Beratung.
Lösungen für Ihre Branche und Ihre Prozesse stellen wir Ihnen gerne vor.
Sprechen Sie mit den Spezialisten für den Mittelstand.

